Integrationsrat Göttingen

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Wahlen zum Integrationsrat am 17. Juni 2012!

Der Integrationsrat ist die gewählte kommunale Interessenvertretung der in Göttingen lebenden Migrantinnen und Migranten. Eine Interessenvertretung des zugewanderten Bevölkerungsteils ist notwendig, solange ein großer Teil dieser Bevölkerung:

Der Integrationsrat ist ein unabhängiges, demokratisch gewähltes Gremium, das gegenüber der Stadt Göttingen und der Stadtverwaltung die Interessen der zugewanderten Bürgerinnen und Bürger vertritt. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Der Integrationsrat besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern. Weitere beratende Mitglieder können vom Integrationsrat berufen werden.

Der Integrationsrat hat sich eine Geschäftsordnung und eine Wahlordnung gegeben.

Kandidieren Sie für den Integrationsrat Göttingen!

Wer darf Kandidieren?
Kandidieren dürfen alle Ausländerinnen und Ausländer und Deutsche, die eingebürgert wurden.
Sie müssen am Wahltag (17. Juni 2012) das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 17. Dezember 2011 mit erstem Wohnsitz in Göttingen gemeldet sein.
Wünschenswert ist eine Kandidatur von Migrantinnen und Migranten mit unterschiedlichen kulturellen, sozialen Hintergründen und rechtlichen Status, damit möglichst alle Interessengruppen im Integrationsrat vertreten sind.
Einzelwahlvorschläge und Listenwahlvorschläge
Um in den Integrationsrat gewählt zu werden müssen rechtzeitig Wahlvorschläge bei der Wahlleitung (Fachdienst für Statistik und Wahlen der Stadt Göttingen) eingereicht werden. Kandidieren können sowohl Wählergruppen (Listenwahlvorschlag), die aus mehreren Personen bestehen können, als auch Einzelpersonen (Einzelwahlvorschlag) Für die Kandidatur benötigen Sie Formblätter, die Sie beim Fachdienst Statistik und Wahlen der Stadt Göttingen und in der Geschäftsstelle des Integrationsrates erhalten. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden, damit etwaige Mängel noch behoben werden können.
Die Wahlvorschläge müssen vollständig und im original (nicht als FAX oder Email) bis spätestens 26. April 2012 um 18.00 Uhr beim Fachdienst Statistik und Wahlen eingereicht werden. Einreichen der Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag Er muss den Namen der Wählergruppe haben. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 11 Kandidaten und Kandatinnen enthalten. Sie müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgelistet sein und den Namen, die Anschrift, den Beruf, das Geburtsdatum und den Geburtsort beinhalten. Jede Bewerberin, jeder Bewerber darf nur auf einer Liste kandidieren. Der Wahlvorschlag muss eine Vertrauensperson und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter benennen, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, falls Rückfragen bei der Vorbereitung der Wahl erforderlich sind. Die Vertrauenspersonen brauchen nicht selbst Kandidatinnen oder Kandidaten des Wahlvorschlags sein. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 20 wahlberechtigten Unterzeichnern unterschrieben sein. Jede Unterzeichnerin, jeder Unterzeichner darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Die Zustimmungserklärung
Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich in einer schriftlichen Erklärung zur Kandidatur bereit erklären (gilt nur für Listenwahlvorschläge).
Die Wählbarkeitsbescheinigung
Bescheinigung der Gemeinde, dass die Kandidatinnen und Kandidaten die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen.
Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber
Für die Listenbildung (nur Wählergruppen) müssen die Personen, die eine Liste aufstellen wollen, eine Versammlung durchführen, in der die Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Reihenfolge auf der Liste bestimmt werden. Hierüber ist eine Niederschrift zu führen. Das Formblatt für die Niederschrift ist beim Fachdienst Statistik und Wahlen und in der Geschäftsstelle des Integrationsrates erhältlich.
Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 20 Wahlberechtigten unterstützt werden. Jede Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterstützt, ist die Unterschrift für alle Wahlvorschläge ungültig. Es empfiehlt sich daher, zur Sicherheit mehr als 20 Unterstützerunterschriften zu sammeln. Die Bewerberinnen und Bewerber können ihren eigenen Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen. Die Formblätter für die Unterstützerunterschriften erhalten Sie erst wenn die Bestimmung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt ist.
Zulassung zur Wahl
Alle eingereichten Wahlvorschläge werden von einem Wahlausschuss spätestens am 46. Tag vor der Wahl in einer öffentlichen Sitzung geprüft und es wird über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden.

Bei Rückfragen: Geschäftsstelle des Integrationsrates Birgit Sacher Sprechstunden: Dienstag und Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Fachdienst Statistik und Wahlen Neues Rathaus, Nebengebäude, Zimmer 3413


Schlagzeilen, Termine
und Veranstaltungen

Informationen zu den Wahlen:

Am 16. April 2012 um 18:30 Uhr in Raum 126, Neues Rathaus

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