Der Integrationsrat ist die gewählte kommunale Interessenvertretung der in Göttingen lebenden Migrantinnen und Migranten. Eine Interessenvertretung des zugewanderten Bevölkerungsteils ist notwendig, solange ein großer Teil dieser Bevölkerung:
Während die Ausländerbeiräte nach ihren Satzungen ausschließlich die Interessen der
ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner vertreten haben, erweitert sich das politische Mandat des Integrationsrates auf alle zugewanderten
Bürgerinnen und Bürger. Damit trägt der Integrationsrat der Tatsache Rechnung, dass viele Migrantinnen und Migranten sich nicht mehr als
"AusländerIn" verstehen. Dieses veränderte Selbstverständnis findet seinen Ausdruck im Anstieg der Einbürgerungszahlen seit Anfang der 90er
Jahre.
Der Integrationsrat ist ein unabhängiges, demokratisch gewähltes Gremium, das gegenüber der Stadt Göttingen und der Stadtverwaltung die Interessen der zugewanderten Bürgerinnen und Bürger vertritt. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Der Integrationsrat besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern. Weitere beratende Mitglieder können vom Integrationsrat berufen werden.
Der Integrationsrat hat sich eine Geschäftsordnung und eine Wahlordnung gegeben.